Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Konjunkturhilfen in der Corona-Krise eine Mehrwertsteuersenkung verabschiedet (Zum Artikel auf tagesschau.de ). Vom 01. Juli 2020 bis 31.12.2020 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16%, bzw. von 7% auf 5% gesenkt. Dies hat nicht nur buchhalterische Folgen für Unternehmen, sondern zieht auch (werbe-)technische Anpassungen mit sich.
Was bedeutet das für Unternehmen?
In erster Linie müssen Unternehmen natürlich ihre Buchhaltung anpassen, sodass ab Juli 2020 die korrekte Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Hinzu kommen aber weitere Notwendigkeiten. Betreiber von Online-Shops müssen zum Beispiel auch ihre Technik anpassen. So muss das Shop-System mit den neuen Steuersätzen bestückt werden und in dem genannten Zeitraum aktiv sein. Auch Preisauszeichnungen auf Websites und in Drucksachen sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Generell sollten sich gerade B2C-Unternehmen, deren Produkte sich an Endverbraucher richten, überlegen, wie sie mit der Steuersenkung umgehen. Wird die Steuersenkung an den Kunden weitergegeben oder bleibt der Brutto-Preis stabil, sodass ausschließlich die Nettopreise angepasst werden?
Darüber hinaus gibt es auch Sonderfälle, die es zu beachten gilt. Bei Gutscheinausstellungen oder Anzahlungen müssen Unternehmen bestimmte Regelungen beachten und auch die Gastronomie ist von Sonderregelungen betroffen (Weitere Informationen ).
Zusammenfassung
Die Mehrwertseteuersenkung hat nicht nur buchhalterische Folgen, sondern auch Einfluss auf die Werbeaktivitäten von Unternehmen:
- Steuersätze im Online-Shop prüfen und anpassen
- Preise in Werbematerialien prüfen und ggf. anpassen (Website, Shop, Drucksachen, ...)
- Sonderregelungen beachten (Gutscheine, Anzahlungen, Gastronomie, ...)
Sie haben Fragen zu dem Thema oder benötigen kurzfristig Unterstützung bei der Umsetzung von bestimmten Maßnahmen bezüglich der Mehrwertsteuersenkung? Dann lassen Sie uns kostenlos und unverbindlich darüber sprechen!
Jetzt Kontakt aufnehmen