DSGVO-Abmahnungen

DSGVO-Abmahnungen

Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung und damit das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Es folgte eine Abmahnwelle und inzwischen gibt es auch die ersten Gerichtsurteile zum Thema DSGVO. Diese lassen aufhorchen und erfordern teils neues Handeln. Ausgewählte Abmahnfallen stellen wir hier kurz vor.

Fehlende Datenschutzerklärung

Tatsächlich haben viele Websites noch immer keine korrekte Datenschutzerklärung auf Ihrer Website. Dabei ist es auch wichtig, dass die Datenschutzerklärung eine eigene Seite ist und nicht beispielsweise im Impressum auftaucht.

Falsch eingebundene Web-Formulare

Auf der Website befindliche Kontaktformulare müssen Daten an den Server verschlüsselt übergeben. Dies erfolgt durch die SSL-Verschlüsselung der Website. Diese muss aktiv und erzwungen sein, wenn Online-Formulare auf der Website eingebunden sind. Darüber hinaus ist es wichtig, sich eine Einwilligung des Website-Besuchers bei Nutzung eines Kontaktformulars einzuholen. Ein simpler Verweis auf die Datenschutzerklärung ist nicht ausreichend.

Google Analytics nicht korrekt eingebunden

Google Analytics ein häufig eingesetztes Tool, um Website-Besuche statistisch erfassen und auswerten zu können. Keine Frage, ein sehr gutes und nützliches Tool, das aber korrekt eingesetzt werden sollte. Dazu zählt die IP-Anonymisierung, der Opt-Out-Cookie, ein AV-Vertrag mit Google und natürlich ein entsprechender Passus in der Datenschutzerklärung.

Google Web Fonts falsch genutzt

Die meisten neu entwickelten Websites nutzen Google Web Fonts – eine Online-Schriftartenbibliothek. Es war gang und gäbe, die gewünschten Schriftarten direkt von den Google-Servern in die Website einzubinden. Nun gibt es Gerichtsurteile, die genau diesem Prozess einen Riegel vorschieben. Aus diesem Grund ist es ratsam, die entsprechenden Schriftarten von Google Web Fonts lokal einzubinden.

Google Maps per iframe eingebunden

Google Maps ist der meist eingesetzte Kartendienst auf Websites. Dabei gibt es aber unterschiedliche Methoden, die Karte auf die eigene Website zu bringen. Neben der API-Schnittstelle ist es auch möglich, Google Maps per iframe zu integrieren. Letzteres ist aber inzwischen aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Aus diesem Grund sollten Website-Betreiber auf die Google Maps API zurückgreifen, sofern noch nicht geschehen.

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