Datenschutz: Consent-Tools auf Websites

Datenschutz: Consent-Tools auf Websites

Cookies, Tracking, Hintergrund-Verbindungen zu Servern von Dritten - immer wieder gibt es Bewegung beim Thema Datenschutz auf Websites. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben nun beide entschieden, dass ein reiner Hinweis auf den Einsatz von Cookies und/oder Tracking nicht zulässig ist. Vielmehr muss der Benutzer aktiv selber entscheiden dürfen, welche Cookies und Tools aktiviert werden dürfen und welche nicht. Ein einfaches Weitersurfen oder voreingestellte Aktivierung von Cookies und Tracking-Tools ist auf Websites untersagt.

 

Was bedeutet das nun für Website-Betreiber?

 

Website-Betreiber kommen nicht mehr um die Nutzung eines technisch einwandfreien Einwilligungsprozesses für Cookies und extern ausgelagerte Tools auf der eigenen Website herum. Dabei ist es wichtig und sinnvoll, zwischen den einzelnen Diensten zu unterscheiden. Website-Besucher sollten die Möglichkeit besitzen, der Nutzung einzelner Dienste und Technologien aktiv einzuwilligen. Erst nach aktiver Einwilligung dürfen die entsprechenden Cookies gesetzt und externe Inhalte geladen werden. Für diesen Einwilligungsprozess dienen die sogenannten Consent Tools, die den technischen Teil dieses Prozesses gewährleisten.

 

Für welche Dinge benötigen Websites die aktive Einwilligung?

 

Im Endeffekt wird die Einwilligung immer dann benötigt, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu zählen zum Beispiel die Analyse des Surfverhaltens von Website-Besuchern (z.B. Google Analytics), die Einbindung von YouTube-Videos, die Nutzung von Google Maps oder auch die Verwendung von Schriftarten externer Plattformen. Die Nutzung technisch notwendiger Cookies (essenzielle Cookies) bedürfen keine Einwilligung, hier reicht ein Hinweis. Essenzielle Cookies können beispielsweise die Speicherung der Sprachauswahl sein.

 

Wie gehen Website-Betreiber nun bestenfalls vor?

 

Idealerweise lassen Sie Ihre Website von einer Fachfrau oder einem Fachmann mit datenschutzrechtlicher und programmiertechnischer Expertise prüfen - zum Beispiel von uns. Wir als zertifizierte Datenschutzbeauftragte erstellen Ihnen einen Website-Check, der Ihre Website auf datenschutzrechtliche Mängel prüft und konkrete Handlungsempfehlungen ausspricht, die Sie dann selber, durch uns oder durch Ihren eigenen Website-Entwickler umsetzen lassen können.

 

Lassen Sie uns gerne über Ihren konkreten Fall sprechen. Kontaktieren Sie uns ganz bequem und unverbindlich.

 

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